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News des Hochschulinformationsbüros

POSITION DER IG METALL

Keine unterschiedliche Behandlung dualer Studiengänge im Sozialrecht!

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass die Beitragspflicht für praxisintegrierte duale Studiengänge erhalten bleibt. Mit Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit ist die Versicherungspflicht von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einem Teil der dualen Studiengänge, nämlich den so genannten praxisintegrierten Studiengängen, mit Wirkung zum 01.10.2010 aufgehoben worden.

Dies stellt nach Ansicht der Spitzenverbände die korrekte Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 01.12.2009-B12R 4UR/08R dar.

 

Dem Rundschreiben zufolge sind die dualen Studiengänge hinsichtlich ihrer Beitragspflicht unterschiedlich zu beurteilen. Während ausbildungsintegrierte Studiengänge beitragspflichtig bleiben sollen, sollen zum 01.10.2010 die Studierenden so genannter praxisintegrierter Studiengänge beitragsfrei gestellt werden.

Ein solches Vorgehen ist aus Sicht der IG Metall in mehrfacher Hinsicht problematisch:

  1. Diese Praxis würde dazu führen, dass den Sozialkassen Beitragseinnahmen entgehen und Berufungsfälle für weitere Beitragsfreiheit geschaffen werden. Die IG Metall zielt in die genau entgegengesetzte Richtung, nämlich prinzipiell alle Erwerbseinkommen nach Sozialversicherungszweigen differenziert beitragspflichtig zu machen.
  2. Praxis- und ausbildungsintegrierte Studiengänge sollen als gleichwertige Studienangebote behandelt werden. Die IG Metall hat kein Interesse daran, die ausbildungsintegrierten und die praxisintegrierten dualen Studiengänge hinsichtlich der Beitragspflichtigkeit unterschiedlich zu behandeln und somit auch ihre Akzeptanz bei Studierenden, Hochschulen und Betrieben zu gefährden.
  3. Die IG Metall verfolgt seit langem erfolgreich die Politik, Studierende dualer Studiengänge in die Wahlen für die betriebliche Jugendvertretung einzubeziehen. Dual Studierende  haben bei den Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung das aktive und auch das passive Wahlrecht. Da nun aber der GKV-Spitzenverband die Auffassung vertritt, dass die bezahlte Vergütung kein Arbeitsentgelt ist, besteht die Gefahr, dass viele Unternehmen diesen dual Studierenden das Wahlrecht zur JAV- und damit auch zu den BR-Wahlen aberkennen wollen.
  4. Die Betroffenen erhalten Zahlungen aus dem Betrieb und sollen umfänglich wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt werden, mit den entsprechenden Arbeitnehmerschutzrechten, einschließlich der Möglichkeit der Tarifierung.

Die IG Metall setzt sich für eine den Ausbildungsvergütungen des dualen Ausbildungssystems analogen Vergütung für dual Studierende ein.

 

Termine

20.04.2012 - 22.04.2012
Seminar "Studium gekonnt meistern"
23.07.2012 - 25.07.2012
Seminar "Vom Beruf ins Studium"
Junge Generation - Übergänge schaffen

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