News des Hochschulinformationsbüros
SERVICE: DIE DGB-JUGEND BERÄT
Kindergeld für Studierende
An vielen Hochschulen in Deutschland gibt es gewerkschaftliche Beratungsstellen rund um den Lebensunterhalt während des Studiums. Außerdem betreibt die DGB-Jugend eine Online-Beratung. Dort beantwortet Andreas Schackert die Fragen der Studierenden - zum Beispiel danach, unter welchen Bedingungen man Kindergeld erhält.
Andreas: "Die in Deutschland lebenden Eltern eines in Ausbildung befindlichen Kindes erhalten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes (zzgl. etwaiger Zwangsdienste) 184 Euro im Monat vom Staat.
Als Ausbildung gelten hier unter anderem ein Studium, ein Promotionsstudium, ein Pflichtpraktikum und auch ein Auslandssemester.
Allerdings darf das Kind nach Abzug der Beiträge für Sozial- und Krankenversicherung nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr zzgl. 920 Euro Werbungskostenpauschale (bei abhängiger Beschäftigung) verdienen. Das entspricht einem erlaubten Durchschnittseinkommen von netto 743 Euro im Monat.
Übrigens: Wenn die Eltern Kindergeld beziehen und keinen Unterhalt leisten, obwohl sie müssten, dann kann die Auszahlung des Kindergeldes direkt an das Kind bewirkt werden."
Die Online-Beratung der DGB-Jugend für Studierende lässt sich über den unten angegebenen Link erreichen.
Neben diesem Artikel sind viele interessante mehr in der achten Ausgabe der
"Schnittstelle - Informationen der IG Metall für Studium und Beruf" nachzulesen.


Students at Work-Onlineberatung für Studierende

