Arbeitsrecht und Tarifverträge
Auch für dual Studierende gelten die Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht uneingeschränkt, wie zum Beispiel maximale Wochenarbeitszeiten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Tarifverträge
In Tarifverträgen sind bessere Regelungen vereinbart als im Gesetz. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen und gelten für die Mitglieder der Gewerkschaft. Leider gibt es zur Zeit nur wenige Tarifverträge für dual Studierende. Das muss nicht so bleiben! Gemeinsam mit Dir setzt sich die IG Metall für verlässliche und gute Bedingungen durch Tarifverträge ein.
Am Beispiel der Bedingungen für Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie kannst Du Dir einen Eindruck über die besseren tariflichen Regelungen verschaffen. Daran wollen wir uns tariflich auch für dual Studierende orientieren.
Gewerkschaft IG Metall-Tarifverträge regeln... | Gesetz Das Gesetz regelt... | |
Ausbildungsvergütung (Metallindustrie [Thüringen] Hessen, Rheinland-Rheinhessen, Pfalz, Saarland in Euro) | 1. Ausbildungsjahr: 997,- [1.007,-] 2. Ausbildungsjahr: 1.056,- [1.064,-] 3. Ausbildungsjahr: 1.137,- [1.122,-] 4. Ausbildungsjahr: 1.180,- [1.179,-] | Keine konkrete Regelung
Der Wortlaut im Gesetz ist "angemessen". |
Arbeitszeit | 35/38 Stunden pro Woche
(verteilt auf fünf zusammenhängende Werktage) | 48 Stunden pro Woche (Samstag gilt als regulärer Arbeitstag) |
Urlaub | 30 Arbeitstage pro Jahr (= sechs Wochen) | 24 Werktage pro Jahr (= vier Wochen bei einer 6-Tage-Woche) |
Urlaubsgeld | 50 Prozent des Tagesentgelts pro Urlaubstag
Achtung: Der Monat hat keine 30 Arbeitstage! Als Berechnungsgrundlage werden 21,75 Tage/Monat herangezogen. | Kein Anspruch |
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) | Nach Dauer der Betriebszugehörigkeit:
6 Monate: 25 Prozent 12 Monate: 35 Prozent 24 Monate: 45 Prozent 36 Monate: 55 Prozent | Kein Anspruch |
Übernahme | Grundsätzlich unbefristet | Kein Anspruch |
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | Fortzahlung in Höhe von 100 Prozent für die ersten sechs Wochen | Fortzahlung von 80 Prozent für die ersten sechs Wochen |
Arbeitsschutz
Die Gesetze des Arbeitsschutzes gelten auch für Dich als dual Studierendem uneingeschränkt. Auf der Seite des Bundesamtes für Arbeitsschutz findest Du eine umfangreiche Auswahl von Arbeitsschutzrichtlinien. Richtlinien gibt es zu sehr vielen Dingen, die krank machen: Staubbelastung und Temperatur der Luft, Bildschirmqualität, -höhe und -pausen sowie vieler andere Bereiche.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Tarifverträgen finden sich in der Broschüre Perspektive Tarifverträge.