23.04.2019 | Sollte dein Arbeitsverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum befristet sein, ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Die Befristung muss bei Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart sein, sonst ist sie nicht gültig. Dafür reicht auch, dass der Zweck der Arbeitsleistung vereinbart ist, wenn sich aus diesem die Befristung unzweifelhaft ergibt. Mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet.
Die rechtlichen Bedingungen zur Befristung von Arbeitsverträgen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.…
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