04.04.2017 | Anfang des Jahres haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung ein neues Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten erstellt. Dies betrifft vor allem die Definition, was unter "ordentlichen Studierenden" zu verstehen ist und damit die Auslegung der 20h-Regel. Wir stellen euch die Änderungen vor.
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