Entgelterhöhungen, T-ZUG und Inflationsausgleichsprämie

Werkstudierende profitieren von Tarifverträgen

03.04.2024 | Neben dem Studium jobben? Für viele Studierende ist das gelebte Realität um das Studium zu finanzieren oder um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Foto: Jelca Kollatsch

Dabei gilt: Werkstudierende sind ganz normale Beschäftigte im Betrieb. Der Werkstudierendenstatus ist lediglich ein Sonderstatus der Sozialversicherung. Dieser gilt für abhängig beschäftigt Studierende, wenn sie keinem Mini-Job oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Damit haben Werkstudierende die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen auch.

In vielen Betrieben gelten Tarifverträge der IG Metall, welche die Vergütung der unterschiedlichen Tätigkeiten im Unternehmen regeln. Unsere Tarifverträge sehen, dass die Beschäftigten anhand ihrer verrichteten Tätigkeiten eingruppiert werden. Werkstudierende werden von diesen Grundsätzen in der Regel nicht ausgenommen (Eine Ausnahme bildet hier der Haustarifvertrag bei Volkswagen). So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG AZ 1 ABR 68/07) am 11. November 2008 entschieden, dass Werkstudierende, wenn sie dem Geltungsbereich des Tarifvertrages unterliegen, in diesem Sinne einzugruppieren sind.

Das ist beispielsweise in den Flächentarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie der Fall. Erworben wird damit nicht nur einen Anspruch auf das entsprechend der Arbeitszeit angepasste monatliche tarifliche Entgelt, sondern auch auf weitere Leistungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dem Transformationsgeld (T-Geld) und dem tariflichen Zusatzgeld (T-Zug). Anteilig zur Arbeitszeit und bei entsprechender Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten wird auch die im Tarifvertrag vorgesehene Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Zudem profitierst du von 30 Tagen Erholungsurlaub.

Im Mai änderte sich in tarifgebundenen Unternehmen auch die Höhe des monatlichen Entgelts. Durch den letzten Tarifabschluss erhöhen sich die Entgelte nochmals um 3,3 Prozent. Informationen zur Eingruppierung und zum betrieblichen Eingruppierungsvorgang erhältst du bei deinem IG Metall Betriebsrat im Betrieb. Bei allen Fragen rund um den Tarifvertrag kannst du dich zudem an die IG Metall vor Ort wenden.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Tarifvertrag haben Mitglieder der IG Metall. Neben den tariflichen Leistungen haben wir noch mehr zu bieten: als Mitglied kannst du dich zu Arbeitszeugnissen, Praktika-Verträgen oder deinem (Neben-)Job beraten lassen. Mit unseren Seminaren für Studierende kannst du dich auf deine Bewerbung und deinen Berufseinstieg vorbereiten. Oder du nutzt die Erfahrung unserer Mitglieder. Mit über 2,2 Millionen Mitglieder sind wir eines der größten beruflichen Netzwerke in Deutschland.

Du bist Werkstudent*in einem tarifgebundenen Betrieb und hast Fragen zu den tariflichen Leistungen? Melde dich gern bei deinem Betriebsrat oder bei Isabella Albert.