Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland – also auch Werkstudierende – haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr. Die IG Metall hat mit den Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie einen tariflichen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen ausgehandelt. Dieser gilt zwar grundsätzlich nur für Mitglieder der IG Metall, meistens gewähren die Unternehmen aber auch Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern einen Jahresurlaub nach Tarif. Trotzdem gibt es viele Fälle, in denen Werkstudierende nur den gesetzlichen Mindesturlaub oder sogar keinen Urlaub erhalten.

Eine Mitgliedschaft in der IG Metall lohnt sich also schon während des Studiums. Der volle Urlaubsanspruch gilt frühestens nach sechsmonatiger  Beschäftigung, das heißt, dass Beschäftigte erst nach Ablauf dieser Frist 30 Tage Urlaub am Stück nehmen dürfen. In dieser Zeit gilt ein Urlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat. Dies entspricht bei einer Fünf-Tage-Woche 2,5 freien Arbeitstagen im Monat. Ist man dagegen nur tageweise beschäftigt, also zum Beispiel montags und donnerstags, so ist folgende Faustformel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs hilfreich: 30­:12 mal x:5.

Das x steht für die Anzahl der Tage, an denen die Werkstudent*in regelmäßig arbeitet. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche ergibt sich demnach ein Urlaubsanspruch von einem Arbeitstag pro Monat. Wie viele Stunden jeweils an einem Arbeitstag gearbeitet werden, spielt dabei keine Rolle. Ob die freien Tage allerdings während der Beschäftigungsdauer eingelöst werden können, ist meist eine Frage der Verhandlung mit den Vorgesetzten  und/oder der Personalabteilung. Häufig findet bei kurzfristiger Beschäftigung ein finanzieller Ausgleich für die Urlaubstage statt, oder aber die Beschäftigung endet früher. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen) gibt es nicht. Die IG Metall hat dies aber in der Regel tariflich vereinbart.

Das zusätzliche Urlaubsgeld wird üblicherweise auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlich zustehenden Urlaubstage und einem festgelegten Prozentsatz (in der Regel 50 Prozent) vom durchschnittlichen Monatsbrutto der betreffenden Arbeitstage berechnet. Je mehr Urlaubstage man hat, desto höher fällt also auch das zusätzliche Urlaubsgeld aus.Das tarifliche Weihnachtsgeld ist in den meisten Tarifverträgen an die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie an bestimmte Stichtage gebunden. Um überhaupt Weihnachtsgeld beziehen zu können, muss am 1. Dezember eines Jahres ein ungekündigtes und seit mindestens sechs Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis bei dem betreffenden Unternehmen vorliegen. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit wird das Weihnachtsgeld mit einem gestaffelt steigenden Prozentsatz auf das durchschnittliche Monatsbrutto der letzten drei Arbeitsmonate vor Bezug des Weihnachtsgelds berechnet. In den meisten Betrieben wird dieses zusammen mit der Novembervergütung ausbezahlt.

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