Neues Jahr, neue Gesetze

Das ändert sich 2024 für Studierende

08.01.2024 | Die Bundesregierung hat für das neue Jahr viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Studierende zusammen.

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Mindestlohn:

Gut für jobbende Studierende: der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto die Stunde. Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden.

Leichter Anstieg der Verdienstgrenze beim Minijob:

Mit Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt diese Grenze auf 538€. BAföG-Empfänger*innen müssen allerdings aufpassen: im BAföG gibt es einen fixen Freibetrag, der zusammen mit weiteren prozentualen Pauschalen im BAföG und der sich auf wieder anderen Gesetzen ergebenden Werbungskostenpauschale so gewählt war, dass bei In-Kraft-Treten der letzten BAföG-Novelle die damalige Grenze von 520 Euro erreicht wurde. Für Studierende mit BAföG-Bezug sinkt also die Arbeitszeit, wenn sie sich nach der dem im BAföG veranschlagten Hinzuverdienstgrenze richten.

Anpassung Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung:

Für Studierende relevant, die nicht mehr im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sind: der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,1 Prozent auf nun 1,7 Prozent erhöht. Für studierende in der studentischen Krankenversicherung ist der Zusatzbeitrag ein Bestandteil des monatlichen Beitrags. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt. Hier handelt es sich aber nur um einen Durchschnitt. Einige Krankenkassen haben hier höhere Zusatzbeiträge und proportional höhere Anpassungen. Erhöht die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können gesetzlich Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Wir empfehlen einen Vergleich der Leistungen und der Zusatzbeiträge.

Günstigeres Deutschlandticket im Rahmen des Semestertickets:

Ende November 2023 hatten sich Bund und Länder bezüglich des Deutschlandtickets geeinigt. Für 29,40 Euro monatlich (60% des Normalpreises für das Deutschlandticket) sollen Studierende ab dem Sommersemester bundesweit den ÖPNV nutzen können. Voraussetzung ist, dass Studierendenschaften einen Vertrag mit dem lokalen Verkehrsverbund schließen. Die jeweilige Hochschule muss den veränderten Semesterbeitrag zur Rückmeldung oder Immatrikulation für das Sommersemester 2024 abbuchen. Das ist durchaus zeitkritisch. Demnach ist noch nicht abzusehen an wie vielen Hochschulen zum Sommersemester 2024 das Deutschlandticket angeboten werden kann. Am besten ihr informiert euch bei euren entsprechenden Hochschulgremien.

Höhere Regelsätze beim Bürgergeld

In den seltensten Fällen können Studierende Bürgergeld beziehen, für Kinder können jedoch Leistungen beantragt werden. Auch bei einer Unterbrechung des Studiums von mehr als drei Monaten oder nach dem Studienabschluss vor dem Berufseinstieg relevant: ab Januar 2024 werden die Leistungen angehoben.

  • Für alleinstehende Erwachsene steigt der Satz um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat.
  • Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro.

Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 die bisherige Grundsicherung (Hartz IV). Der Bundestag hatte beschlossen, die Sätze schneller als früher an die Inflation anzupassen.

Steuern, Unterhalt und weitere Änderungen:

Einen guten Überblick zu weiteren gesetzlichen Änderungen bietet die IG Metall auf ihrer zentralen Homepage.