Besser studieren mit der IG Metall

29.11.2023 | Schon während des Studiums steht die IG Metall mit deinen ersten Schritten im Betrieb an deiner Seite. Egal ob im Praktikum oder im Nebenjob als Werkstudierende*r: wir geben wichtige Informationen und unterstützen dich mit Rat und Tat.

Wenn Sie externe Inhalte von YouTube aktivieren, werden Daten automatisiert an diesen Anbieter übertragen.
Mehr Informationen

Faires Praktikum

Praktika werden aus verschiedenen Motiven heraus gemacht. Die einen nutzen ein Praktikum als konkreten Schritt für den Berufseinstieg. Andere wiederum wollen mit einem Praktikum Berufsfelder oder einzelne Unternehmen kennenlernen. Egal ob es sich dabei um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handelt, es soll fair ablaufen. Das beinhaltet aus unserer Sicht mindestens eine faire Vergütung, eine gute Betreuung und ein Zeugnis.

Findet das Pflichtpraktikum während des Studiums statt, hast du Studierendenstatus und somit keinen Anspruch auf Vergütung und Urlaub. Bei einem freiwilligen Praktikum hast du Anspruch auf die allgemeinen Arbeitnehmer*innenrechte – also auch auf eine angemessene Vergütung. Anspruch auf Mindestlohn für freiwillige Praktika während des Studiums besteht, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert.

Als Gewerkschaft halten wir eine angemessene Vergütung für notwendig und angebracht. Eine Beteiligung des Praktikumsgebers an den Lebenshaltungskosten bzw. eine Aufwandsentschädigung sollte mindestens drin sein. Wichtig zu wissen: Dort wo ein Tarifvertrag Anwendung findet, werden Praktika in der Regel vergütet.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass du als Praktikant*in voll und ganz in den regulären Arbeitsablauf eingebunden und im Grunde als reguläre*r Arbeitnehmer*in tätig bist, dann giltst du rechtlich gesehen auch als normale*r Arbeitnehmer*in und nicht als Praktikant*in. Daher müsstest du in diesem Fall auch regulär entlohnt werden.

Als Praktikant*in sollte dir während deines Praktikums eine Ansprechperson zur Seite stehen. Diese sollte sich darum kümmern, dass dein Praktikum inhaltlich sinnvoll und angemessen für dich ist und dass deine Interessen ernstgenommen und berücksichtigt werden. Zudem solltest du für die Dauer des Praktikums einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen.

Nach deinem Praktikum hast du Anspruch auf ein Zeugnis. Es muss mindestens deine erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse, den Praktikumsbeginn und die Dauer enthalten. Darüber hinaus kannst du ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, indem zusätzlich deine Leistungen während des Praktikums bewertet werden.

 

Tipps für Werkstudierende

Neben dem Studium jobben? Für viele Studierende ist das gelebte Realität um das Studium zu finanzieren oder um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Dabei gilt: Werkstudierende sind ganz normale Beschäftigte im Betrieb. Der Werkstudierendenstatus ist lediglich ein Sonderstatus der Sozialversicherung. Dieser gilt für abhängig beschäftigt Studierende, wenn sie keinem Mini-Job oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Damit haben Werkstudierende die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer*innen auch.

Deshalb finden alle entsprechenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auf dich als Werkstudierende*r Anwendung. Einen einklagbaren Anspruch auf Leistungen nach Tarifvertrag hast du allerdings nur dann, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist.

Vor allem wenn du in einem Unternehmen mit Tarifvertrag beschäftigt bist, profitierst du, egal ob beim Urlaub oder beim Entgelt. So legt das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (das entspricht 20 Arbeitstagen bzw. vier Wochen) pro Jahr fest. Mit Tarifvertrag sind es in der Regel 30 Tage Urlaub. Zusätzlich gibt es häufig auch Urlaubsgeld als tarifliche Leistung.

Wo unsere Tarifverträge gelten, sind Werkstudierende entsprechend den tarifvertraglichen Vereinbarungen einzugruppieren. Für die Eingruppierung zählt die ausgeübte Tätigkeit. Die formale Qualifikation ist nicht entscheidend – auch nicht die Angabe im Arbeitsvertrag. Die richtige Eingruppierung ergibt sich vielmehr grundsätzlich aus der von dir tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Du hast daher – unabhängig von der Regelung im Arbeitsvertrag – einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise begründeten Vergütungsgruppe. Nähere Informationen zur Eingruppierung und zum betrieblichen Eingruppierungsvorgang erhältst du bei deinem IG Metall Betriebsrat.

Deine IG Metall: Vorteile nutzen

Du findest weitere umfangreiche Hinweise, Tipps und Informationen in den entsprechenden Flyern. Komm gern auf uns zu bei offenen Fragen. Im Betrieb sind die Betriebsrät*innen oder die Jugend- und Auszubildenden gute Ansprechpartner.

Neben den tariflichen Leistungen haben und unserem umfangreichen Beratungsangebot haben wir noch viel mehr zu bieten: Mit unseren Seminaren für Studierende kannst du dich unter anderem auf deine Bewerbung und deinen Berufseinstieg vorbereiten. Oder du nutzt die Erfahrung unserer Mitglieder bei zahlreichen Netzwerkveranstaltungen oder Konferenzen. Mit über 2,2 Millionen Mitglieder sind wir eines der größten beruflichen Netzwerke in Deutschland. Hinzu kommen noch unser Rechtsschutz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sowie die kostenlose ISIC-Card mit ihren zahlreichen Vergünstigungen noch hinzu.